Projektförderung

Das Bureau des arts plastiques unterstützt deutsche Einrichtungen, die Ausstellungen mit französischen oder in Frankreich lebenden Künstlern organisieren und die Verbreitung ihrer Arbeiten in Deutschland fördern.

Vorrangig gefördert werden monographische Ausstellungen aufstrebender Künstler, die von innovativen Institutionen und national bzw. international anerkannten Partnern organisiert werden.

Wenn Sie beim Bureau des arts plastiques eine Projektförderung beantragen möchten, laden Sie bitte dieses Antragsformular herunter und reichen es sorgfältig ausgefüllt zusammen mit einer Projektbeschreibung bei uns ein.

Nähere Angaben zum Umfang der Unterstützung:

  • Die förderfähigen Einrichtungen müssen eine Rechtsform haben, d. h. :
    • Nicht gewinnorientierte Organisation (Verein, Genossenschaft, Gewerkschaft usw.)
    • Direkter Regiebetrieb einer öffentlichen Verwaltung (Stadt, Land, Staat usw.)
    • Gesellschaft oder Unternehmen (außer Freelancer)
    • Sonstige (im Formular anzugeben)
  • Die gewährten Beihilfen können zwischen 1.000 € und 4.000 € für Einzelausstellungen oder Gruppenausstellungen betragen. Die Höhe der gewährten Zuschüsse ist außerdem von der Anzahl der eingereichten Anträge im Laufe des Jahres abhängig.
  • Die maximale Höhe des gewährten Zuschusses darf 50 % des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten.
  • Produktions- und Empfangskosten können nicht durch die Unterstützung des Bureau abgedeckt werden.

 

Entdecken Sie die neuen Bewerbungsfristen

Ab dem Jahr 2023 ändert das Büro für Bildende Kunst/Bureau des arts plastiques sein Förderprogramm für Projekte und Ausstellungen französischer Künstler:innen in Deutschland. Deutsche Einrichtungen, die eine finanzielle Unterstützung beantragen möchten, können ihre Anträge gemäß dem folgenden Zeitplan einreichen:

 

  • Bis zum 20. Oktober 2024: Für Ausstellungen/Projekte, die im Januar, Februar, März, April, Mai oder Juni 2025 beginnen (das Enddatum der Ausstellungen kann nach diesen Fristen liegen). Die ausgewählten Projekte werden spätestens am 4. November bekannt gegeben.

 

  • Bis zum 15. Februar 2025: Für Ausstellungen/Projekte, die im Juli, August, September, Oktober, November, Dezember 2024 beginnen (das Enddatum der Ausstellungen kann nach diesen Fristen liegen).Die ausgewählten Projekte werden spätestens  am 1. Marz 2025 bekannt gegeben.

 

Bitte senden Sie Ihre Antragsformulare zu den angegebenen Terminen an die beiden folgenden E-Mail-Adressen:

alix.weidner@institutfrancais.de

info.bdap@institutfrancais.de

 

Seit 2022 unterstützt das Büro für Bildende Kunst deutsche Galerien bei ihrer ersten und zweiten Ausstellung mit französischen oder in Frankreich lebenden Künstler*innen!  Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.

Projektförderung für Galerie - Charlie Jouvet

Projektförderung für Galerien

Das Bureau unterstützt deutsche Galerien bei ihrer ersten Ausstellung mit französischen Künstler*innen
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